© Alex Weiß, 67065 Ludwigshafen am Rhein
Bei der MPU sind Sie in der Beweispflicht, d.h. Sie müssen beweisen,
dass Sie im Straßenverkehr keinen Alkohol mehr zu sich nehmen. Deswegen ist es
ratsam, auch die Hilfe eines dipl. verkehrspsychologen in Anspruch zu nehmen.
Jetzt sagen Sie sich bestimmt, “wer soll denn das alles zahlen ?”
Aber was ist, wenn Sie durch die MPU durchfallen und eventuell weitere
6 Monate warten müssen ? -spätestens dann nehmen auch Sie diese Hilfe in
Anspruch. Es gibt aber auch eine günstigere Alternative, von sogenannten
Selbsthilfegruppen, wie z.B. das Blaue Kreuz etc.
Denken Sie dran, die MPU ist kein “Pappenstiel” ! Es ist eine Art Prüfung,
und auf Prüfungen sollte man sich vorbereiten !
Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie nun den Führerschein
neu beantragen. Sie werden dann von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
aufgefordert, ein Medizinisch-Psychologisches-Gutachten beizubringen.
Bei welcher MPU-Stelle in Deutschland Sie dies tun ist Ihnen überlassen.
Sie sollten aber auf gar keinen Fall bei dem Antrag der MPU damit einverstanden
sein, daß das Gutachten direkt an die Straßenverkehrsbehörde geschickt wird,
sondern nur an Ihre Privatadresse, damit bei einer negativen MPU das erstellte
Gutachten nicht in Ihrer Führerscheinakte landet. Die Damen und Herren bei der
MPU haben vollen Einblick in Ihre Führerscheinakte. Sie sollten sich deswegen auch
über die Alkoholfahrt voll im Klaren sein, notfalls mit Hilfe eines Anwalts die
Ermittlungsakte einsehen. (siehe auch MPU-Ablauf) Sie können auch selbst auf die
Behörde gehen und in Ihre Führerscheinakte einsehen, aber keine Kopien erstellen.
Haben Sie nun die MPU bestanden, können Sie das Gutachten weiter an die
Straßenverkehrsbehörde senden und nach Ablauf der Sperrfrist Ihren Führerschein
abholen. Sollte Ihre MPU -Ergebnis den Hinweis enthalten,
dass Sie einen Kurs nach §70 FeV besuchen sollten, so ist Ihr Gutachten
vorerst negativ, aber mit Besuch des Kurses nach §70 FeV wird Ihr Gutachten positiv.
Solch ein Kurs wird von verschiedenen Institutionen angeboten und dauert in der
Regel 21 Tage á 4 Sitzungen zu je 4 Stunden (je nach Teilnehmerzahl). Die Kosten
belaufen sich zw. 350 bis 500 Euro.
Anerkannte MPU-Stellen
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MPU - Was tun?