© Alex Weiß, 67065 Ludwigshafen am Rhein
Hier passiert absolut gar nichts
Kein Führerscheinentzug, es sei denn, man hat sich auffällig verhalten
wie z.B. Schlangenlinien fahren, aggressives Verhalten, Unfall gebaut etc.
Ohne Ausfallerscheinung Geldstrafe bis 1500 Euro und 1 - 6 Monate Fahrverbot.
Mit auffälligem Verhalten kann es zur Straftat werden.
Ab 1.1 Promille beginnt die Straftat, die meistens mit einer richterlichen
Entscheidung dahin geht.
Der Fahrer ist absolut fahruntüchtig und wird als Straftäter behandelt.
Hohe Geldstrafe und Fahrverbot größer 6 Monate.
Bei Fahrradfahrern gilt hier 1.6 Promille. Es kann auch eine Freiheitsstrafe
bis zu 5 Jahren richterlich angeordnet werden.
Geldstrafen können bis 5000 Euro ausfallen und zusätzlich 3 Punkte (neues
System) in Flensburg. Wobei die Geldstrafe meistens am Einkommen der
betreffenden Person errechnet wird, - es soll ja weh tun !!!
Nach einem neuen Gerichtsurteil aus dem Jahr 2012 wird es jetzt anscheinend
zum Trend, dass auch ab 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden kann.
Ab 1.6 Promille wird der Gang zur MPU zur Gewissheit.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde davon aus, dass man alkoholgewöhnt
ist, dass bedeutet, dass man mehr Alkohol trinken kann als andere, ohne gleich
“besoffen” zu sein. Ein normaler Mensch kann mit 1.6 Promille kein Fahrzeug
mehr bedienen, bzw. führen.
Deswegen fordert die zuständige Straßenverkehrsbehörde
die Beibringung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens der Person,
um sicherzustellen, dass diese in Zukunft keine alkoholbedingte Fahrt mehr
unternimmt.
0.0 - 0.29 Promille
0.3 - 0.49 Promille
0.5 - 1.09 Promille
0.5 - 1.09 Promille
ab 1.6 Promille
weiter mit WAS TUN
MPU - Promille-Grenzwerte
Promillegrenzen - Hier eine kurze Aufstellung: