© Alex Weiß, 67065 Ludwigshafen am Rhein
Diese Frage richtet sich hier hauptsächlich an diejenigen, die eine BAK von mehr als 1,6 Promille haben oder als Wiederholungstäter in Erscheinung treten, da hier von einer MPU auszugehen ist. Nach einem Urteil aus dem Jahr 2012 ist es mittlerweile auch möglich, dass die Führerscheinstelle eine MPU auch schon ab 1,1 Promille fordern kann. Wenn der Führerschein nun durch die Behörde eingezogen wurde und der Strafbefehl erlassen ist, sollte man auf jedenfall juristischen Beistand durch einen Anwalt seines Vertrauens haben. Hier ist auf jedenfall ein Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht zu wählen, da dieser doch einige “Tricks” mehr weiß, als ein “normaler” Anwalt. Eine Liste von Anwälten findet man u.a. in der verkehrsthek oder bei Verkehrsanwälte.de. Aber glauben Sie nicht, dass der Anwalt den Richter davon überzeugen kann, dass Sie schuldlos zu dieser BAK gekommen sind, er kann höchstens das Strafmaß mindern. Man sollte nun so früh wie möglich mit Maßnahmen anfangen, um erfolgreich die MPU zu bestehen. Um einen ersten Vorgeschmack zu dieser MPU zu bekommen, gibt es auf dem Markt hilfreiche Bücher zum Thema und die Verkehrsthek.de. Bei einer BAK von mehr als 1,6 Promille ist es auf jedenfall ratsam, das Trinken ganz oder zumindest stark einzuschränken, da man bei einer MPU von Ihnen erwartet, Leberwerte über die gesamte Zeit der Sperrfrist einzuholen (so alle 6-8 Wochen). Noch besser ist es an einem ETG-Urin Screening für mindestens 6 Monate teilzunehmen. Die Blutwerte sollten “gut” in der Norm liegen. Das ETG-Screening muss über alle Befunde Negativ sein. Sollten Sie nachweisliche Lebererkrankungen, wie Hepatitis o.ä. haben, so lassen Sie sich das durch einen Arzt bestätigen.
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MPU - Was tun?
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