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alexweiss.net

MPU- Einleitende Worte von mir... 

Der Führerschein, eigentlich ganz normal wer ihn hat,

aber wehe dem, er wird wegen zuviel Alkohol oder Drogen oder Geschwindigkeitsüberschreitung von der Polizei bzw. Behörde eingezogen.Genau an dieser Stelle möchte ich mit meiner kleinen “Aufklärung” anfangen.




 

Die Folgen, wenn der “Lappen” weg ist, merkt man meistens erst,
wenn es zu spät ist.
Wie komm ich ins Geschäft ?
Wie komm ich in den Urlaub?
Wie komm ich zum Einkaufen?

Noch so normalerweise kleine Wege, wie mal kurz in den Baumarkt fahren etc.
werden jetzt teilweise zur fast unüberwindbaren Hürde. Mir ging es ähnlich,
weil ich im Oktober 2002 zu tief ins Glas geschaut hatte.
Mittlerweile habe ich die MPU erfolgreich bestanden
und darf wieder Auto fahren.

Jetzt fragt man sich natürlich, was kommt, nachdem der Führerschein
beispielsweise durch eine Alkoholfahrt einbezogen wurde auf mich zu ?
Nun diese Frage hängt in erster Linie von der Promillezahl
(AAK bzw. BAK, Atemalkoholkonzentration bzw. Blutalkoholkonzentration)
ab, die man zum Tatzeitpunkt im Atem bzw.im Blut hatte.
Hier eine kurze Aufstellung:

0.0 - 0.29 Promille:
Hier passiert absolut gar nichts

0.3 - 0.49 Promille
Kein Führerscheinentzug, es sei denn, man hat sich auffällig verhalten
wie z.B. Schlangenlinien fahren, aggressives Verhalten, Unfall gebaut etc.

0.5 -1.09 Promille
Ohne Ausfallerscheinung Geldstrafe bis 1500 Euro und 1 - 6 Monate Fahrverbot.
Mit auffälligem Verhalten kann es zur Straftat kommen.

1.1 und mehr....
Ab 1.1 Promille beginnt die Straftat, die meistens mit einer richterlichen Entscheidung dahin geht.
Der Fahrer ist absolut fahruntüchtig und wird als Straftäter behandelt.
Hohe Geldstrafe und Fahrverbot größer 6 Monate.
Bei Fahrradfahrern gilt hier ab 1.6 Promille. Es kann auch eine Freiheitsstrafe
bis 5 Jahren richterlich angeordnet werden.
Geldstrafen können bis 5000 Euro ausfallen und zusätzlich 3 Punkte (neues System)
in Flensburg. Wobei die Geldstrafe meistens am Einkommen der
betreffenden Person errechnet wird, - es soll ja weh tun !!!
Nach einem neuen Gerichtsurteil aus dem Jahr 2012 wird es jetzt anscheinend zum
Trend, dass auch ab 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden kann.

ab 1.6 Promille
wird der Gang zur MPU zur Gewissheit.
Ab 1.6 Promille geht die zuständige Straßenverkehrsbehörde
davon aus, dass man alkoholgewöhnt ist, dass bedeutet, dass man mehr
Alkohol trinken kann als andere, ohne gleich “besoffen” zu sein.
Ein normaler Mensch kann mit 1.6 Promille kein Fahrzeug mehr bedienen, bzw. führen.
Deswegen fordert die zuständige Straßenverkehrsbehörde
die Beibringung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens der Person,
um sicherzustellen, dass diese in Zukunft keine alkoholbedingte Fahrt mehr unternimmt.